Mit 17 schon
am Steuer.
Ab 16½ anmelden, mit 17 begleitet fahren.
Begleitetes Fahren
Das Meiste darf man erst ab 18. Den Führerschein nicht.
Ab 16½ kannst du mit der Ausbildung starten. Nach bestandener Prüfung bekommst du mit 17 die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren und darfst mit einer Begleitperson los.
- Begleitperson: mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren Klasse B
- Höchstens 1 Punkt in Flensburg
Die Bescheinigung gilt bis 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag. Danach fällt die Begleitpflicht weg und du bekommst den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
Mit 16½ anmelden →